Gedenkstättenantrag angenommen
Der Bezirksvorstand des EAK Niederrhein hat für die Delegiertentagung einen Antrag zur Gedenkstättenarbeit vorgelegt, den sich der EAK-Landesvorstand zu eigen gemacht hat.
Der von Dr. Jürgen Plöhn angeregte und maßgeblich von Dr. Wilhelm Flick (2. von rechts) erarbeitete Text ist von den Landesdelegierten am 17.9.2011 in Bochum einstimmig angenommen worden.
Die Arbeit nationaler Gedenkstätten ideell und finanziell sichern
Der EAK der CDU NRW macht sich die fortgeschriebene Gedenkstättenkonzeption zu eigen, die der Deutsche Bundestag am 13. November 2008 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linkspartei angenommen hat*. Angesichts der doppelten Diktaturerfahrungen der Deutschen hält der EAK NRW es für geboten, neben den Opfern von NS-Terrorherrschaft, Holocaust und Vernichtungskrieg gleichfalls in angemessener Weise der Opfer der kommunistischen Diktatur unter dem Besatzungsregime der SBZ und in der DDR zu gedenken.
Dazu ist neben einer ideellen Ermutigung der engagierten ehrenamtlichen Helfer, unter denen weiterhin zahlreiche Opfer der Unrechtsregime zu finden sind, auch eine langfristig gesicherte finanzielle Ausstattung der Gedenkstättenarbeit sowie die Erhaltung der baulichen Substanz der Gedenkstätten erforderlich.
Daher fordert der EAK NRW die Mitglieder der CDU in allen Parlamenten nachdrücklich auf, sich für eine solide und bedarfsgerechte Finanzierung der Gedenkstättenarbeit einzusetzen. Der Versuch, einen Schlussstrich unter Erinnern und Aufarbeiten zu ziehen, ist gegenüber beiden Diktaturen ansatzweise verfehlt.
Begründung:
Jeder Generation muss eine „Kultur des Erinnerns, Gedenkens und Ermahnens“ neu vermittelt werden, damit sie aus der Geschichte lernen und diese verstehen kann. Dazu bietet die Gedenkstättenarbeit einzigartige Bezugspunkte, sodass sich für sie vielfältige Aufgaben ergeben: die wissenschaftliche Erforschung der historischen Fakten; ein Bildungs-und Aufklärungsauftrag; die Zusammenarbeit mit Schulen, Bildungseinrichtungen und Museen; die Entwicklung eigener pädagogischer Angebote; Projektarbeit etc. Dies setzt eine entsprechende finanzielle Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln voraus.
Den Versuchen der Linkspartei, die Erinnerung an kommunistisches Unrecht zu verdrängen, ist ebenso entschlossen entgegenzutreten wie allen Versuchen der Relativierung der Untaten des NS-Regimes. Vielmehr ist die von den Gedenkstätten geleistete Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit – insbesondere mit Zielrichtung auf die nachkommenden Generationen – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der Staat – nicht zuletzt gegenüber den Opfern – auch hinsichtlich der Finanzierung eine besondere Verantwortung trägt. Bei aller Wertschätzung ehrenamtlichen Einsatzes darf sie daher auch im Zeichen knapper Kassen nicht allein dem privaten gesellschaftlichen Engagement anheimgestellt werden.
*: Bezug: Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. „Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen“, Dt. BT Drs. 16/9875 vom 19.6.2008, Ausschussbericht: Drs. 16/10565 vom 13.10.2008, Debatte und Beschluss: PlPr 16/187 vom 13.11.2008, S. 20086-20095.