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Gewissensfreiheit für Ärzte und Krankenhäuser verteidigen

2010-09-30_Landestagung_2010_Plhn_Rede_ivDie 24. Landesdelegiertentagung des EAK der CDU NRW hat am 25.9.2010 in Velbert-Tönisheide folgenden Dringlichkeitsantrag ohne Gegenstimme angenommen:

Die 24. Landesdelegiertenversammlung des EAK der CDU NRW spricht sich mit aller Entschiedenheit gegen die Annahme des vom Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familie vorgelegten Berichts „Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection“ (Doc. 12347 vom 20.7.2010) durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates aus.
Begründung:

Der nur in englischer und französischer Sprache vorliegende Bericht „Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection“ ist von der britischen Labour-Abgeordneten Christine McCafferty ausgearbeitet und am 21.6.2010 vom Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familie angenommen worden. Er steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (4.-8.10.2010).
Der Bericht zielt darauf ab, die Berufung von Ärzten, pflegerischem und sonstigem Personal im Gesundheitswesen auf ihr Gewissen einzuschränken. Aus Gründen der medizinischen Versorgung sollen die Mitgliedsstaaten des Europarates dazu verpflichtet werden, gesetzliche Regelungen zu beschließen, die für Krankenhausträger eine Berufung auf eigene Überzeugungen völlig ausschließen und die Gewissensfreiheit ihres medizinischen Personals stark einschränken. Ungeachtet ihrer persönlichen Überzeugung sollen Krankenhausmitarbeiter verpflichtet werden, auch ethische fragwürdige Maßnahmen (einschließlich Abtreibungen und Sterbehilfe) als Problemlösungsalternativen anzubieten und durchzuführen, wenn diese in dem betreffenden Land als rechtlich zulässig gelten. Diese Auffassung
- widerspricht Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 3 GG,
- macht ein christliches Zeugnis für die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tode unmöglich und
- ist daher von Christen aller Konfessionen als Angriff auf den Kernbestand der Menschenrechte grundsätzlich zurückzuweisen.

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