Kreuze in Gerichtssälen
Zu der modifizierten Entscheidung, die Säle im neuen Düsseldorfer Gerichtsgebäude nicht mit Kreuzen auszustatten, erklärt der Vorsitzende des EAK der CDU im Bezirk Niederrhein, Dr. Jürgen Plöhn:
Die jetzt leicht veränderte Entscheidung stellt keinen Kompromiß dar, sondern ist einseitig getroffen worden. Sie vermag nicht zu überzeugen. Kreuze sind nicht einfach „Kunst am Bau“, die als Dekorationsobjekte aus rein ästhetischen Gründen an beliebigen Stellen angebracht werden können. Sie sind Zeichen des christlichen Glaubens, der das Abendland geprägt hat und nur zu seinem Schaden phasenweise von gewalttätigen Machthabern unterdrückt worden ist.
In der frühen Neuzeit hielt der englische Staatsphilosoph John Locke eine persönliche Glaubensüberzeugung noch für die unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung des Bürgerrechts. Denn nur wer sein Seelenheil verpfänden kann, vermag einen Eid zu leisten, bei dem aus Sicht des Eidgebers mehr als ein paar Monate Gefängnis auf dem Spiel stehen. Die Rechtspflege kann sich heute glücklicherweise auf weit mehr Beweismittel stützen als zu Lockes Zeiten. Die Unbedingtheit der Wahrheitspflicht und die gewissensmäßige Bindung der Richter, die vom Gesetz her größtmögliche Unabhängigkeit für ihre Urteilsfindung eingeräumt bekommen haben, bestehen aber unverändert fort. Daran sollte erinnert werden dürfen.
Jede Gesellschaft hat eine Abgrenzung der Sphären von Religion und weltlicher Ordnung vorzunehmen. Nach allgemeiner westlicher Auffassung ist dabei die subjektive Glaubensüberzeugung aller Menschen zu respektieren. Dies gilt auch und insbesondere für die christliche Bevölkerungsmehrheit. In den USA gibt jeder Kunde bei einem Kauf, den er bar bezahlt, ein Glaubensbekenntnis ab: „In God we trust“, steht auf jeder Dollarnote. Ein Geistlicher eröffnet jeden Beratungstag des amerikanischen Kongresses mit einem Gebet im Parlamentssaal. Der Präsident legt seinen Amtseid selbstverständlich auf eine Bibel, typischerweise seine Familienbibel, ab. In orthodox geprägten Ländern vollziehen Geistliche öffentlich Segnungen von Gütern, die den Menschen dienen sollen. In manchen, katholisch geprägten Gegenden finden sich Wegkreuze. Und Gipfelkreuze gehören zu unserem Bild vom Hochgebirge.
Man mag in einer religiös pluralisierten Gesellschaft die Anzahl und Vielgestaltigkeit der Symbole erhöhen, die für die letzte, die irdische Gerechtigkeit übersteigende Verbindlichkeit stehen. Ein Recht der Konfessionslosen, der gesamten Gesellschaft ein bekenntnisfreies Erscheinungsbild aufzunötigen, existiert aber nicht. Was wir brauchen, ist kein Verbannen des Kreuzes in eine Ecke, wo es niemanden stört, sondern eine offene Debatte darüber, wo wir an unsere letzte Verantwortung erinnert werden und wie wir sie ausdrücken wollen. Daran sollten sich Christen selbstbewußt beteiligen.