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Adventsmärkte

Der Vorsitzende des EAK der CDU im Bezirk Niederrhein erklärt:

Der EAK Niederrhein begrüßt die feiertagsschützende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Erfreulicherweise setzt dieses Urteil nicht die religionsfeindliche Linie fort, die das Gericht mit seinem Kruzifixurteil und der Verweigerung einer Entscheidung im LER-Streit eingeschlagen hatte.
Der EAK Niederrhein nimmt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Anlaß, daran zu erinnern, daß die Feiertagskultur und damit die kulturelle Identität des Landes nicht nur in Berlin bedroht ist. Er fordert die Kommunalpolitiker auf, darauf zu achten, daß die – häufig als „Weihnachtsmärkte“ bezeichneten – Adventsmärkte nicht vor Totensonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, eröffnet werden, sondern trotz ihres weitgehend kommerziellen Charakters den Bezug zu Weihnachten und damit zur christlichen Festtagskultur erkennen lassen.

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